IGeL-Leistungen
Die Grundversorgung in der Gynäkologie und Schwangerschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Damit wird garantiert, dass Sie in ausreichendem Maß mit dem Notwendigen versorgt werden.
Allerdings können manche Untersuchungen durch individuelle Gesundheitsleistungen (sogenannte IGeL) erweitert werden. Diese Leistungen werden im Normalfall von den privaten, nicht aber von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige dieser Leistungen bieten wir sowohl in der Gynäkologie als auch in der Schwangerschaft an. Die Kassenärztliche Vereinigung nennt hierzu folgendes Beispiel: „Wenn Sie als schwangere Patientin zusätzlich zu den drei im Rahmen einer Nicht-Risiko-Schwangerschaft als GKV-Leistungen zu erbringenden Ultraschalluntersuchungen eine zusätzliche, aber nicht notwendige Ultraschalluntersuchung wünschen, kann die Gynäkologin / der Gynäkologe Ihnen hierfür entsprechend der Ziffer 415 der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) statt des einfachen Satzes (17,49 Euro) einen Betrag von 40,22 Euro (2,3facher Satz) in Rechnung stellen.“
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung
Sie bestimmen, ob Sie zusätzliche Leistungen wünschen. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen gerne weitere Informationen geben. Eine allgemeine Empfehlung kann zu IGel nicht ausgesprochen werden. Weitere unabhängige Informationen stellt unter anderem die Kassenärztliche Vereinigung wie folgt zur Verfügung.
Information für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen der KV
Faltblatt der Kassenärtzlichen Vereinigung
Ratgeber zu IGeL-Leistungen von der Ärztekammer